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Formulare der Stadt Rothenburg











 

Wenn Sie mit der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. elektronisch kommunizieren möchten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

 

Der rechtssichere elektronische Kommunikationsweg kann von der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. gegenwärtig nur für EU-DLR-relavante Verwaltungsverfahren eröffnet werden. Rechtssichere elektronische Kommunikation heißt, dass elektronische Dokumente signiert und ggf. verschlüsselt versendet und empfangen werden müssen. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt hierbei die händische Unterschrift und macht Dokumente, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, erst rechtgültig. Für die Übermittlung solcher elektronischer Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt grundsätzlich nur über Online-Postfächer des SMGW: https://www.e-mail.sachsen.de (Ausnahme siehe Punkt 4)

  • Sie können die Zugangsdaten und ein Online-Postfach kostenfrei beantragen unter: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bak-esv_smgw_p&formtecid=2&areashortname=SMJus_R51

  • Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW:

  • Handelt es sich bei dem zu versendenden elektronischen Dokument um ein Formular aus unserem Formulardienst, kann (nur bei EU-DLR-Relevanten Verfahren) dieses nach Ausfüllung am PC über den "Absenden-Button" auch direkt an uns versandt werden (ohne SMGW-Postfach).

  • Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc; .txt; .pdf; .rtf; jpg

  • Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.

  • Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig

  • Sie benötigen zu dieser Signierung eine Signatursoftware, z.B. governikus signer, eine von einem Trustcenter ausgegebene Signaturkarte und ein Kartenlesegerät (mind. Sicherheitsklasse 2)

  • Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.

 

Für alle anderen Verwaltungsverfahren (nicht in der Dienstleistungsrichtlinie der EU enthalten) ist der rechtssichere Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten nicht eröffnet. D.h., Sie können mit uns zwar gern auf elektronischem Wege kommunizieren, eine Rechtswirksamkeit und 100 prozentige Vertraulichkeit kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Deshalb ist in solchen Fällen zumindest zusätzlich eine schriftliche Übermittlung auf dem Postweg oder per Fax notwendig. Schlichte Verwaltungsleistungen ohne Rechtsfolge, wie einfache Auskünfte, Mitteilungen, Anfragen etc. können natürlich ausschließlich auf elektronischem Wege kommuniziert werden. Dafür nutzen Sie bitte die (ungeschützen) E-Mailadressen entsprechend der Behördenstruktur bzw: oder die Faxnummer: 035891 77277.

EU-DLR

Ab 29.12.2009 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie wirksam, die das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtern soll. Dienstleister sind entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie

  • natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, oder

  • juristische Personen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind,

  • und Dienstleistungen in selbständiger und entgeltlicher Tätigkeit in einem EU-Staat anbieten.

 

Weitere Informationen können Sie folgenden Seiten des Sächsischen Amt24 entnehmen.


Für folgende Verwaltungsverfahren, auf welche die EU-Dienstleistungsrichtlinie zutrifft, ist die Stadt Rothenburg die zuständige Behörde:

 
 

Möchten Sie ein Verwaltungsverfahren mit der Stadt Rothenburg/O.L. als zuständiger Behörde abwickeln, so können Sie sich schriftlich, telefonisch, oder elektronisch mit uns in Verbindung setzen.

Stadt Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Verwaltungsverfahren zentral über einen Sachsenweit Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Er dient als Vermittler zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde und kann Sie bei der Informationsbereitstellung und bei Verfahrensformalitäten unterstützen. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig und kostenpflichtig.