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Einsendeschluss 30.11.2023 - Generationenpreis des Freistaates Sachsen 2024

30. 08. 2023

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei
Dresden, den 25. August 2024

 

–dotiert mit insgesamt 25.000 Euro–
verliehen durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer

 

1. Zweck der Verleihung


Beim Umgang mit dem demografischen Wandel kommt dem Miteinander der Generationen eine wesentliche 
Bedeutung zu. Der lebendige Austausch zwischen den Generationen ist ein Fundament unserer Gesellschaft.
In Sachsen gibt es viele Projekte, in denen Menschen verschiedener Generationen gemeinsam wirken oder sich mit 
Idee und Tat füreinander einsetzen. Um dies stärker bekannt zu machen und vorbildliches Engagement zu würdigen, 
vergibt der Freistaat im Jahr 2024 erneut den „Generationenpreis des Freistaates Sachsen“.
Mit dieser Auszeichnung sollen beispielhafte Projekte und Prozesse geehrt werden, in denen Kinder, Jugendliche, 
erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger sowie Ältere nach Abschluss ihres Berufslebens wirken und zum Miteinander 
der Generationen beitragen.


2. Teilnahme

 

2.1

Am Wettbewerb können Kommunen, öffentliche oder private Träger beziehungsweise Einrichtungen,

Vereine, Gruppen, Unternehmen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die als Projektträger, Auftraggeber oder Initiatoren aktiv sind und deren Wettbewerbsbeitrag örtlichen und inhaltlichen Bezug zu Sachsen aufweist.

 

2.2

Die Beiträge sollen eine der folgenden Kategorien zuzuordnen sein:

Miteinander in Sachsen (generationsübergreifende Projekte, die Gemeinschaft und Zusammenhalt fördern)
Füreinander in Sachsen (Projekte und Ideen, in denen eine Generation sich für eine andere einsetzt)
Zukunftsfreude in Sachsen (wegweisende Projekte und Ideen für ein gutes Zusammenleben der
Generationen im Sachsen von Morgen)

 

Der eingereichte Beitrag muss zum Zeitpunkt der Bewerbung umgesetzt oder aktiv mit Leben erfüllt sein.

 

3. Wettbewerbsbeiträge

 

3.1 Zugelassen sind Beiträge zu

  • Vorhaben zum Miteinander der Generationen und/oder zur gegenseitigen Unterstützung

  • Begegnungsräumen für Generationen im engeren wie im weiteren Sinne

  • der Förderung der Kooperation zwischen den Generationen 

  • generationenübergreifenden Projekten

  • in Gang gesetzten Prozessen zum Dialog zwischen den Generationen, die sich bereits im gemeinschaftlichen Handeln etabliert haben

  • Vorhaben zum Leben von Generationengerechtigkeit

  • Vorhaben für eine zukunftsorientierte, generationengerechte Gestaltung von Lebensräumen 

  • Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen den Generationen.

 

3.2 Bewertet werden insbesondere Erfolg, Besonderheiten, Langzeitwirkung/Wiederholbarkeit 

und Übertragbarkeit der eingereichten Projekte.


4. Jury


Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge und der Entscheid über die Preisvergabe werden von einem 
unabhängigen, fachübergreifend zusammengesetzten Preisgericht vorgenommen. 


Dem Preisgericht gehören an:


Vorsitzende: Andrea Dombois, Vizepräsidentin des Sächsischen Landtags
Herr Mischa Woitscheck, Geschäftsführer, Sächsischer Städte- und Gemeindetag
Herr Rüdiger Unger, Vorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Sachsen
Frau Heidrun Weigel, Vorsitzende der LandesSeniorenVertretung für Sachsen e. V.
Frau Lilly Härtig, Vorsitzende des LandesSchülerRates Sachsen
Herr Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbund Sachsen
Frau Manuela Salewski, stellv. Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Dresden
Frau Felicitas Löwe, Intendantin des theater junge generation


5. Verfahren und Preisvergabe


5.1 Die Bekanntmachung wird im Sächsischen Amtsblatt sowie im Internet veröffentlicht.


5.2 Vollständig ausgefüllte Bewerbungen können bis zum 30. November 2023

online unter www.generationenpreis.sachsen.de eingereicht werden 
oder auf dem Postweg an
Sächsische Staatskanzlei
Referat 23 A
–Generationenpreis 2024–
01095 Dresden


gesandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

 

5.3 Es wird ein Preisgeld im Gesamtwert von 25.000 Euro ausgelobt. In jeder der genannten Kategorien 

(2.2) wird ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro vergeben. Darüber hinaus stehen 10.000 Euro für 
Anerkennungspreise zur Verfügung. Die Jury entscheidet über die Preisträger in den drei Kategorien sowie über die Anzahl der Preisträger und die Aufteilung des zur Verfügung stehenden Preisgeldes für die Anerkennungspreise. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Die Preisträger erhalten die Möglichkeit, ein Gütesiegel über den Zeitraum von vier Jahren ab 
Preisverleihung auf ihren Werbe- und Informationsmitteln zu verwenden. Das Gütesiegel kennzeichnet die Preisträger als vorbildlich in ihrem Engagement für ein Miteinander der Generationen und wird den Preisträgern in digitaler Form zur freien Verwendung sowie in Form einer Urkunde öffentlichkeitswirksam verliehen.

 

5.4 Die Sächsische Staatsregierung gibt die Preisträger im Rahmen einer Festveranstaltung am 22. März

2024 in der Sächsischen Staatskanzlei bekannt. Ausgewählte Wettbewerbsbeiträge werden im Internetauftritt des Freistaates Sachsen (www.sachsen.de) veröffentlicht.

 

 

Kontakt


Informationen zu Bewerbungsverfahren, -inhalten und Preisvergabe sowie die 
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter www.generationenpreis.sachsen.de 


Für Nachfragen können Sie die E-Mail-Adresse
nutzen oder sich mit 


Sächsische Staatskanzlei
Referat 23 A
–Generationenpreis 2024–
01095 Dresden
Telefon: 0351 564-10463


in Verbindung setzen.