Ergänzungssatzung Spree
Bekanntmachung der Gemeinde Hähnichen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB zur Ergänzungssatzung Innenbereich Spree
Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Spree gefasst. In der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Spree, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 08.03.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Planzeichnung.
Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Spree in der Fassung vom 08.03.2023 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 12. April 2023 bis einschließlich 11. Mai 2023
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg
Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag, Mittwoch, Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr. |
Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite
sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Spree, unberücksichtigt bleiben.
Prof. Dr. Matthias Zscheile
Bürgermeister