Ortsübliche Bekanntmachung
Entsprechend § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.
Die Möglichkeit der Einsicht in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist in der Zeit vom
12.02.2026 – 20.02.2026
im Rathaus Rothenburg, Zimmer 102.
Mo, Mi, Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 können Einwendungen bis einschließlich 03.03.2026 schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Rothenburg, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg erhoben werden.
gez: Philipp Eichler
Bürgermeister der
Stadt Rothenburg/OL


