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Information des Staatsministerium der Finanzen (SMF) vom 25.11.2025

11.​12.​2025

Information des Staatsministerium der Finanzen (SMF) vom 25.11.2025

 

„Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr

Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?“

 

Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den

sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025

eingetretene Änderungen, einschließlich Grundsteuerbefreiung, zu bearbeiten und die 

erforderlichen Bescheide zu erlassen.

 

Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass

möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet

werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt

werden können.

 

Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich!

 

An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.

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Anmerkung Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.:

Solange die Zurechnung auf den neuen Eigentümer noch nicht durch das Finanzamt

erfolgt ist, bleibt der alte Eigentümer bei der Stadt Rothenburg/O.L. steuerpflichtig.

Sollten diesbezüglich Regelungen im Kaufvertrag getroffen worden sein, ist

entsprechend zu verfahren (z.B. Erstattung vom neuen Eigentümer).

 

Sobald die Zurechnungsfortschreibung der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. vorliegt,

ergeht ein Änderungsbescheid und die ab diesem Zeitpunkt zu viel gezahlte

Grundsteuer wird unaufgefordert erstattet.