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Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächenphotovoltaikanlage Uhsmannsdorf“

25. 11. 2024

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in der öffentlichen Stadtratssitzung am 06.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Freiflächenphotovoltaikanlage Uhsmannsdorf“ mit Stand vom 23.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll im Ortsteil Uhsmannsdorf eine Freiflächenphotovoltaikanlage bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Der oben genannte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 23.09.2024 liegt zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

 

vom 02.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025

 

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat) 

Montag             09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag           09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag       09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,

  • Bodenschutz,

  • Immissionsschutz,

  • Geologie, Baugrund,

  • Archäologie,

  • Radonschutz,

  • Forst,

  • Hydrologie.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur und Landschaftsschutz,

  • Forst,

  • Denkmalschutz,

  • Artenschutz,

  • Archäologie,

  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,

  • Immissionsschutz,

  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),

  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,

  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächenphotovoltaikanlage Uhsmannsdorf“ sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 „Freiflächenphotovoltaikanlage Uhsmannsdorf“ nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Philipp Eichler

Bürgermeister