Schöffen gesucht
Schöffen und ehrenamtliche Richter gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Rothenburg/O.L. sucht für diese Amtsperiode Schöffen, die am Amtsgericht Görlitz und Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rothenburg/O.L. sind aufgerufen, sich für das Ehrenamt zu bewerben.
Das zur Bewerbung vorgesehene Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an:
oder an die folgende Adresse:
Stadt Rothenburg/O.L.
Hauptamt
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
Informationen zum Schöffenamt
Was machen Schöffinnen und Schöffen?
Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit ab 2024 fast 4.000 neue Schöffinnen und Schöffen zu wählen.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters. Durch die Schöffinnen und Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Der Stadtrat entscheidet bis spätestens 30. Juni 2023, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.