B-Plan Nr. 37 "Bürgerzentrum Rothenburg/O.L."
Bekanntmachung der Stadt Rothenburg/O.L.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 37 "Bürgerzentrum Rothenburg/O.L."
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Schaltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros IDU vom 07.03.2022
- umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 37
- Stellungnahme der Stadtwerke Görlitz für Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L. vom 03.09.2020 zum Thema Abwasserbeseitigung
- Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz vom 16.09.2020 zum Thema Barrierefreiheit
- Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 17.09.2020 zu den Themen Wasser und Immissionsschutz
- Stellungnahme des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 01.10.2020 zum Thema Dach- und Fassadengestaltung
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Rothenburg/O.L. wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom
09. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag, Mittwoch, Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder per E-Mail an möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Heike Böhm
Bürgermeisterin