EU-DLR
Ab 29.12.2009 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie wirksam, die das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtern soll. Dienstleister sind entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie
- natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, oder
- juristische Personen, die in einem EU-Staat niedergelassen sind,
- und Dienstleistungen in selbständiger und entgeltlicher Tätigkeit in einem EU-Staat anbieten.
Weitere Informationen können Sie folgenden Seiten des Sächsischen Amt24 entnehmen.
Für folgende Verwaltungsverfahren, auf welche die EU-Dienstleistungsrichtlinie zutrifft, ist die Stadt Rothenburg die zuständige Behörde:
Verwaltungsverfahren |
Hinweise zum Verfahren
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Formulare
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Anzeige vorübergehenden Gaststättengewerbes | vorübergehendes Gaststättengewerbe | Formular: Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe |
Führungszeugnis beantragen |
Führungszeugnis | Formular Führungszeugnis Antrag |
Gaststättenerlaubnis erteilen | Gaststättenerlaubnis | Formular: Gaststättenerlaubnis Antrag |
Gewerbe abmelden |
Gewerbe abmelden | Formular: Gewerbe abmelden |
Gewerbe anzeigen |
Gewerbe anzeigen | |
Gewerbe ummelden | Gewerbe ummelden | Formular: Gewerbe Ummeldung |
Gewerberegisterauskunft erteilen | Gewerberegisterauskunft | Formular Gewerberegisterauskunft Antrag |
Reisegewerbekarte erteilen | Reisegewerbekarte | Formular: Reisegewerbekarte Antrag |
Sperrzeitverkürzung genehmigen | Sperrzeitverkürzung | Formular: Sperrzeitverkürzung Antrag |
Tageshändler für Wochenmarkt zulassen | Tageshändler für Wochenmarkt |
Möchten Sie ein Verwaltungsverfahren mit der Stadt Rothenburg/O.L. als zuständiger Behörde abwickeln, so können Sie sich schriftlich, telefonisch, oder elektronisch mit uns in Verbindung setzen.
- wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation ...
- Unsere Adresse ist:
Stadt Rothenburg/O.L.
Marktplatz 1
02929 Rothenburg/O.L.
- Tel./Fax: 035891 772-0 / 035891 772-77
- E-Mail:
- Verwaltungswegweiser und -struktur mit Adressen und Telefonnummern ...
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Verwaltungsverfahren zentral über einen Sachsenweit Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Er dient als Vermittler zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde und kann Sie bei der Informationsbereitstellung und bei Verfahrensformalitäten unterstützen. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist freiwillig und kostenpflichtig.