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Elektronische Kommunikation

Wenn Sie mit der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. elektronisch kommunizieren möchten, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

 

Der rechtssichere elektronische Kommunikationsweg kann von der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. gegenwärtig nur für EU-DLR-relavante Verwaltungsverfahren eröffnet werden. Rechtssichere elektronische Kommunikation heißt, dass elektronische Dokumente signiert und ggf. verschlüsselt versendet und empfangen werden müssen. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt hierbei die händische Unterschrift und macht Dokumente, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, erst rechtgültig. Für die Übermittlung solcher elektronischer Nachrichten gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Übermittlung bzw. Entgegennahme von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten Nachrichten erfolgt grundsätzlich nur über Online-Postfächer des SMGW: https://www.e-mail.sachsen.de (Ausnahme siehe Punkt 4)

  • Sie können die Zugangsdaten und ein Online-Postfach kostenfrei beantragen unter: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_bak-esv_smgw_p&formtecid=2&areashortname=SMJus_R51

  • Die Eröffnung des Zugangs erfolgt für die Online-Postfachadresse des SMGW:

  • Handelt es sich bei dem zu versendenden elektronischen Dokument um ein Formular aus unserem Formulardienst, kann (nur bei EU-DLR-Relevanten Verfahren) dieses nach Ausfüllung am PC über den "Absenden-Button" auch direkt an uns versandt werden (ohne SMGW-Postfach).

  • Standardmäßig werden folgende Dateiformate verarbeitet: .doc; .txt; .pdf; .rtf; jpg

  • Nachrichten dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.

  • Die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig

  • Sie benötigen zu dieser Signierung eine Signatursoftware, z.B. governikus signer, eine von einem Trustcenter ausgegebene Signaturkarte und ein Kartenlesegerät (mind. Sicherheitsklasse 2)

  • Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie vom Empfänger darüber informiert.

 

Für alle anderen Verwaltungsverfahren (nicht in der Dienstleistungsrichtlinie der EU enthalten) ist der rechtssichere Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten nicht eröffnet. D.h., Sie können mit uns zwar gern auf elektronischem Wege kommunizieren, eine Rechtswirksamkeit und 100 prozentige Vertraulichkeit kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Deshalb ist in solchen Fällen zumindest zusätzlich eine schriftliche Übermittlung auf dem Postweg oder per Fax notwendig. Schlichte Verwaltungsleistungen ohne Rechtsfolge, wie einfache Auskünfte, Mitteilungen, Anfragen etc. können natürlich ausschließlich auf elektronischem Wege kommuniziert werden. Dafür nutzen Sie bitte die (ungeschützen) E-Mailadressen entsprechend der Behördenstruktur bzw: oder die Faxnummer: 035891 77277.