Information zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

 

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de

 

Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet, ab dann können auch die Erklärungen online über ELSTER abgegeben werden.

 

Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Finanzamt Görlitz, Tel. 03581/875-5555

 

Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe oder einzelnen Angaben wie den jeweiligen Bodenrichtwert etc. kann ihre Stadtverwaltung derzeit nicht beantworten.