Öffentliche Ausschreibung "Neuer Rothenburger Anzeiger"
Bekanntmachung
(Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten!)
Öffentliche Ausschreibung
Satz und Druck des „ Neuer Rothenburger Anzeiger“ mit integriertem Amtsteil der Gemeinde Hähnichen
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Rothenburg, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L., Telefonnummer: +49 35891-772-0, Telefaxnummer: +49 35891-772-77, E-Mail-Adresse: , Internet-Adresse (URL): www.rothenburg-ol.de
- Zeitraum: ab 01.01.2022 auf unbestimmte Zeit
- Beschreibung: redaktionelle Erstellung, Satz, Layout, Druck und Vertrieb des Amtsblattes der Stadt Rothenburg/O.L., mit integriertem Amtsteil der Gemeinde Hähnichen und Veröffentlichungen gemeinnütziger Vereine
- Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr am Anfang des Monats mit jeweils 20 Seiten (zzgl. eventueller Zusatzseiten) mit einer Auflage von jeweils 3.200 Stück im Farbdruck
- Format: A4-Format, gefaltet, Papier weiß 60 – 80 g
- Verteilung: in alle privaten Haushalte der Stadt Rothenburg und der Gemeinde Hähnichen sowie seinen Ortsteilen
- Ausführungsort: Stadt Rothenburg vertreten durch die Bürgermeisterin, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg
- Anschrift: siehe Auftraggeber
- Sprache: deutsch (gilt auch für Rückfragen im Schriftverkehr)
- Zuschlagskriterium: wirtschaftlichstes Angebot
Mit dem Gebot sind folgende Nachweise einzureichen:
- Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
- Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Handelsbetrieb gemäß § 1Abs. 2 HGB oder um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Die Registerauszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Interessenten werden gebeten, Ihre schriftlichen Gebote im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Ausschreibung Satz und Druck des Neuer Rothenburger Anzeiger“ bis zum 20.09.2021, 12:00 Uhr (Posteingangsstempel) an die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L. zu richten. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß der VOL/B.
Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet.
Heike Böhm
Bürgermeisterin