Bebauungsplan Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit“

Bekanntmachung der Stadt Rothenburg/O.L.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

zum Bebauungsplan Nr. 35  "Komplex für Schule und Freizeit" 

 

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit" in der Fassung vom 18.05.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

 

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 18.05.2021

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

 

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen, insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz und die Flächeninanspruchnahme.

 

  • Schallimmissionsprognose des Ingenieurbüros IDU vom 22.04.2020
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 35
  • Stellungnahme des Landkreises Görlitz vom 11.12.2019
  • Stellungnahmen privater Einwender bezüglich Erhalt Hortspielplatz

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit" in der Fassung vom 18.05.2021 einschließlich der Begründung und den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Rothenburg/O.L. wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

 

vom 09. Juli 2021 bis einschließlich 10. August 2021

 

zu den Dienstzeiten  der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg, Zimmer 102, (Sekretariat)

 

Montag, Mittwoch, Freitag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag

  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr  

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Donnerstag

  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 „Komplex für Schule und Freizeit" schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.

 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891/77211 oder per E-Mail an möglich.

 

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891/77211  erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

 

Heike Böhm

Bürgermeisterin