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Bebauungsplan Nr. 38 - Werkstraße Uhsmannsdorf

Bekanntmachung

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf“

 

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf" für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst.

 

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

 

vom 09.07.2021 bis einschließlich 30.07.2021

 

zu den Dienstzeiten  der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

 

Montag, Mittwoch, Freitag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag

  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

Donnerstag

  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

 

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

 

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf" in der Fassung vom 31.05.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.

 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891/772-11 oder per E-Mail an möglich.

 

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891/772-11  erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

 

Heike Böhm

Bürgermeisterin

 

Werkstraße Uhsmannsdorf

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 38 „Werkstraße Uhsmannsdorf"