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Hausnummern müssen leicht erkennbar sein

Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzte n Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(§ 14 Polizeiverordnung der Stadt Rothenburg)


Die Hausnummer muss von der Straße aus leicht erkennbar und lesbar sein -und zwar auch von fahrenden Fahrzeugen heraus.
Ebenso müssen Hausnummernschilder, die im Laufe der Zeit unleserlich geworden sind, schnellstmöglich erneuert werden.
Schließlich sind Hausnummern nicht nur eine Zahl, sondern vielmehr eine Orientierungshilfe. Sie helfen Post und Lieferdiensten, ihre Arbeit zu verrichten.


Im Notfall können sie Leben retten, wenn Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr das Haus sofort finden müssen.

Insbesondere vor diesem Hintergrund bittet die Stadtverwaltung alle Hauseigentümer, fehlende Hausnummern rasch anzubringen und unleserliche Hausnummern
auszutauschen.

FB Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit

 


Zuständiges Amt:

Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit

  • Telefon: (035891)77211
  • Fax: (035891)77277

    
Zuständige(r) Mitarbeiter:

Frau Behnert

  • Telefon: (035891)77220
  • Fax: (035891)77277