Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zur Ergänzungssatzung Innenbereich Nieder-Neundorf

30.​10.​2025

In der Stadtratssitzung am 11.01.2023 hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg die Aufstellung der Ergän-

zungssatzung Nieder-Neundorf beschlossen. Der 1. Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf be-

stehend aus der Planzeichnung, den Festsetzungen und der Begründung, alle in der Fassung vom 

26.05.2023, wurde in der Zeit vom 08.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 öffentlich ausgelegt und gleich-

zeitig die Träger öffentlicher Belange beteiligt.


Aufgrund der umfassenden Überarbeitung des Entwurfs wurde in der Stadtratssitzung am 08.10.2025 ein 

erneuter Beschluss zum Entwurf und über die öffentliche Auslegung und die Anhörung der berührten Trä-

ger öffentliche Belange gefasst.


Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 

BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung Nieder-Neundorf in der Fassung vom 

15.08.2025 für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar
 

vom 03. November 2025 bis einschließlich 02. Dezember 2025
 

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1 02929 Rothenburg
Zimmer 102, (Sekretariat)


Montag, Mittwoch, Freitag           09.00 - 12.00 Uhr
                           Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
                           Donnerstag     09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.


Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal des Frei-

staates Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Rot-

henburg unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Schwarzes Brett innerhalb des genannten Zeitraumes ein-

gesehen werden.


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken 

und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L. vorge-

bracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers 

zweckmäßig.
 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungs-

satzung Nieder-Neundorf, unberücksichtigt bleiben.


Philipp Eichler
Bürgermeister