Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rothenburg/Oberlausitz
Truppenübungsplatz Oberlausitz, Neubau Platzrandstraße und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen
Die Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen
zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für
Granatmaschinenwaffen (GraMaWa) gehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - beantragt, für
die Vorhaben
• Neubau Platzrandstraße
• und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (GraMaWa)
der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz ein Waldumwandlungsverfahren gemäß
§ 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Zusätzlich hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 21.11.2024 die sofortige
Vollziehung der Waldrodung beantragt.
Nach Durchführung des UVP-Verfahrens einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der
Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten
Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes
durch Bescheid an das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom 29.11.2024 dem Antrag auf
Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen.
Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet.
Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen.
Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom
02.12.2024 bis zum 16.12.2024
für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus der Stadt Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929
Rothenburg/Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG gilt der Bescheid
mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Des Weiteren liegen der Bescheid in den Gemeinden Krauschwitz, Rietschen sowie Weißkeißel im o. g.
Zeitraum aus.
Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen, d.h. bis zum 16.12.2024,
auch unter folgenden Links zur Verfügung gestellt:
• im Internet auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter
https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc.
• im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt (UBA) auf der Homepage unter
https://www.uvp-portal.de/node/4277