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Ziel eines Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre steuern.
Dabei werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse und die Belange des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben des übergeordneten Regionalplanes beachtet werden.
Im Flächennutzungsplan wird die geplante Flächennutzung in den wesentlichen Grundzügen flächendeckend dargestellt. Mit ihm wird kein verbindliches Baurecht geschaffen. Das ist Aufgabe des nachfolgenden Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden.
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Die Erarbeitung eines Flächennutzungsplanes erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung vieler verschiedener Interessen und Bedürfnisse |
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